Satzung und Beitritt

 Vereinssatzung

 

Kirche und Tourismus Reinhardsbrunn e.V. 

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

Der Verein führt den Namen „Kirche und Tourismus Reinhardsbrunn e.V.“ 

Er hat seinen Sitz in Friedrichroda. 

Er wurde im Jahr 2007 gegründet und ist im Amtsgericht Gotha registriert

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Ziele, Zweck und Aufgaben des Vereins

 

Der Verein setzt sich ein für die Erhaltung und Weiterentwicklung des kulturellen Erbes von Reinhardsbrunn - sowohl in Bezug auf das Schloss, die Schlosskirche, den Landschaftspark und seine Umgebung wie auch in Bezug auf das ehemalige Benediktinerkloster Reinhardsbrunn, dem Stammkloster der Thüringer Landgrafen, auf dessen Gelände sich die jetzige Schlossanlage befindet. 

Er setzt sich ein für eine nachhaltige Nutzung der Gesamtanlage im Kontext der

Thüringer Denkmal- und Kulturlandschaft mit dem Ziel einer kulturellen und touristischen Entwicklung der Region und bringt sich aktiv in die Neunutzung von Schloss, Schlosskirche und Landschaftspark ein.

Er hält Verbindung zu Kommunen Kirchgemeinden und Tourismusorganisationen in der Region. 

Der Verein unterstützt das Netzwerk ‚Offene Kirchen', verstärkt die Aktion ‚Verlässlich geöffnete Kirchen’, müht sich um die Entwicklung und Betreuung von Pilgerwegen, hilft bei der Zertifizierung von Radwegekirchen und beteiligt sich an der Wiederentdeckung der mitteldeutschen Klosterlandschaft.

Der Verein versteht seine Aufgabe als Wesens- und Lebensäußerung der evangelischen Kirche und orientiert sich am christlichen Menschenbild.

In Verwirklichung des Evangeliums von Jesus Christus verantwortet der Verein im Zentrum für Spirituellen Tourismus im Außenpark des Schlosses Reinhardsbrunn:

  • die Schaffung von Arbeitsplätzen im spirituellen Tourismus auch für gesundheitlich oder sozial Benachteiligte

  • den Aufbau einer tragenden geistlichen Gemeinschaft

  • das Vorhalten von Räumen für Gottesdienste, Andachten und seelsorgerliche Gespräche

  • die Pflege von Kunst und Kultur 

  • Angebote im Bereich Gesundheitsbildung in Zusammenarbeit mit dem Kneipp-Bund Landesverband Thüringen

  • einen eigenen Beitrag zum Umweltschutz durch Bildungsangebote im Bereich nachhaltige Entwicklung. 

 

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Durch seine europäischen Projekte leistet der Verein einen Beitrag zum Europa als Wertegemeinschaft

Der Verein ist Mitglied im Tourismusverband Thüringer Wald - Gothaer Land e.V.

Er haftet für alle finanziellen Verbindlichkeiten nur mit seinem Vereinsvermögen

Der Verein arbeitet überkonfessionell und überparteilich

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

 

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes ‘steuerbegünstigte Zwecke‘ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

 

§ 4 Mitgliedschaft

 

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele (§ 2) unterstützt.

Über den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt bei Annahme des Antrags durch den Vorstand.

Bei Ablehnung des Aufnahmeantrages sind dem Antragsteller die Gründe schriftlich mitzuteilen. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet die Mitgliederversammlung. 

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt ist nur zum Jahresende möglich und muss schriftlich erklärt werden.

Ein ausscheidendes Mitglied hat keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 

Die Mitgliederversammlung kann bei Bedarf und unter Berücksichtigung der der Haushaltslage beschließen, dass Vereins- und Organämter entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer pauschalierten Aufwandsentschädigung ausgeübt werden. 

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 5 Beiträge

 

Der Verein kann Mitgliedsbeiträge erhaben. Die Beiträge können als Geld-, Sach- oder Dienstleistungen entrichtet werden. Genaueres regelt eine Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung verabschiedet wird. 

 

§ 6 Organe des Vereins

 

Die Organe des Vereins sind:     1. Die Mitgliederversammlung

                                              2. Der Vorstand

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

 

Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie wird vom Vorsitzenden des Vereins spätestens vierzehn Tage vorher einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung.

Außerordentliche Mitgliederversammlungen bedürfen des schriftlichen Antrages von mindestens 25 % der Mitglieder.

Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlußfähig. Anträge zur Tagesordnung müssen dem Vorstand mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn vorliegen. Eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung muß von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es kann ein anderes Vereinsmitglied zu seiner Vertretung bevollmächtigen. Eine Person kann nur ein weiteres Mitglied vertreten.

Die Sitzung wird durch den Vorstand geleitet, von der Sitzung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Sitzungsleiter und einem weiteren Vereinsmitglied zu unterzeichnen ist.

Beschlüsse werden in einfacher Mehrheit gefaßt. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen sind mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Vereinsmitglieder nötig. Die Auflösung des Vereins erfordert mindestens 2/3 der Stimmen aller Vereinsmitglieder. Sind weniger anwesend, entscheidet innerhalb von 8 Wochen eine weitere Mitgliederversammlung über den Gegenstand mit 2/3 Mehrheit ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen.

Offene Abstimmung ist zulässig, wenn kein Mitglied widerspricht.

 

§ 8 Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung

 

Sie ist zuständig für:

1. Wahl des Vorstandes

2. Wahl der beiden Kassenprüfer

3. Genehmigung des Jahresberichtes und der Jahresrechnung

4. Entlastung des Vorstandes

5. Änderung der Satzung

6. Auflösung des Vereins

7. Entscheidungen zu § 4 (Ausschluß von Mitgliedern)

                              zu § 5 (Mitgliedsbeiträge)

                              zu § 9 (Bestätigung eines Geschäftsführers)

 

§ 9 Der Vorstand

 

Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister und mindestens drei Beisitzern.

Vorsitzender und Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

Jeder der Vorstände ist einzelvertretungsberechtigt.

Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt, er bleibt bis zur Neuwahl im       

Amt. 

Der Vorstand leitet den Verein, er ist für alle Angelegenheiten zuständig, für die durch 

Gesetz oder Satzung keine Zuständigkeit bestimmt ist. Der Vorstand kann einzelne An- 

gelegenheiten aus seinem Zuständigkeitsbereich auf einzelne Vereinsmitglieder über- 

tragen.

Der Vorstand kann zur Führung der Geschäfte des Vereins einen Geschäftsführer berufen, der nur zur internen Geschäftsführung berechtigt ist und durch die Mitgliederversammlung bestätigt sein muss.

 

§ 10 Zuständigkeiten des Vorstandes:

 

 Er ist zuständig für:

1. Vorbereitung der Mitgliederversammlung

2. Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung

3. Aufnahme von neuen Mitgliedern

4. Die weiteren Angelegenheiten des Vereins, für die gemäß der Satzung nicht die 

    Mitgliederversammlung zuständig ist.

 

§ 11 Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins erfolgt durch den Beschluss der Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an den Kirchenkreis Waltershausen-Ohrdruf der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 12 Sprachform dieser Satzung

 

Soweit in dieser Satzung Bezeichnungen, die für Frauen und Männer gelten, in der männlichen Form verwendet werden, gelten diese Bezeichnungen für Frauen in der weiblichen Sprachform.

 

§ 13 Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist grundsätzlich der Sitz des Vereins

 

Friedrichroda, 24.2.2022 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedsantrag

Beschluß der MV vom 22. März 2019, 15:00 Uhr, Lutherweginformationszentrum Reinhardsbrunn 5, 99894 Friedrichroda 

Beitragsordnung ab 1. Januar 2020 der Kirche und Tourismus e. V. Höhe des Beitrages pro Mitglied 24,00 €/Jahr Beitragszahlung. Auf Antrag kann die Befreiung vom Mitgliedsbeitrag durch den Vorstand erfolgen. Die Mitglieder tätigen eine selbständige Überweisung des Jahresbeitrages in einem Betrag bis spätestens 30. September des laufenden Geschäftsjahres auf das Konto des Vereins Kirche und Tourismus e.V. 

Die Kontodaten lauten: 

IBAN  DE 31 8205 2020 0400 0064 05       BIC HELADEF1GTH 

Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit, haben die Möglichkeit eine Spende zu leisten.

 

Der Vorstand 

 

Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung:

 

Kirche und Tourismus Reinhardsbrunn e.V.

Vorstand:  Christfried Boelter (Vorsitzender)

                  Ralf Kühlwetter-Uhle (Stellv. Vorsitzender)

 

1. Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:

 

Zusendung von Spendenquittungen, Einladungen zu Veranstaltungen, Informationen rund um den Verein, Kommunikation mit Spendern, Buchhaltung

 

2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung:

 

Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO bzw. ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO

 

3. Alle Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:

 

Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter. Der Verein bleibt für die Datenverarbeitung verantwortlich. Innerhalb unseres Vereins hat nur ein begrenzter Personenkreis Zugriff auf die Daten zu o. g. Zwecken (Ziff. 2).

 

4. Dauer, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet bzw. gespeichert werden:

 

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten dauerhaft. Von Zeit zu Zeit löschen wir Daten von Personen, mit denen wir über mehrere Jahre keinen Kontakt gehabt haben. Daten von Verstorbenen oder von Personen, die dies verlangen oder die uns über Ihren Umzug informieren, werden von uns gelöscht. Hierbei beachten wir auch gesetzliche Speicherpflichten (etwa steuerrechtliche).

 

Sollten Sie uns gegenüber eine ausdrückliche Einwilligungserklärung abgegeben haben, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

 

Ihre Betroffenenrechte:

 

Gegenüber dem Kirche und Tourismus e. V. haben Sie ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Löschung, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit in einem entsprechenden Format. Ferner können Sie sich jederzeit bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde beschweren.